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HÄUFIGE FRAGEN

Einige Antworten zur Wegbegleitung

IN WELCHEN BEREICHEN GILT DIE SCHWEIGEPFLICHT?

Die Schweigepflicht bezieht sich auf meine gesamten Angebote. Alle Inhalte, die mir in der Ausübung meines Berufes über meine Klienten bekannt werden, behandele ich mit Verschwiegenheit. Dies wird schriftlich in einem Behandlungsvertrag nach § 630a BGB (bei Therapie) bzw. in einem Beratungsvertrag nach § 611 BGB (bei Coaching) festgehalten.

GIBT ES NOCH WEITERE PERSONEN, DIE IN DER PRAXIS TÄTIG SIND?

Ja, in der Praxis (mit zwei getrennten Therapieräumen) arbeitet auch meine Kollegin, die ebenfalls Heilpraktikerin für Psychotherapie ist und selbstverständlich den gleichen Regularien (gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit) unterliegt.

ÜBERNEHMEN KRANKENVERSICHERUNGEN DIE KOSTEN FÜR DIE DURCH HEILPRAKTIKER FÜR PSYCHOTHERAPIE ERBRACHTEN BEHANDLUNGEN?

In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen nicht die Kosten einer Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie, diese werden meist selbst gezahlt. Private Krankenversicherungen beziehungsweise Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen beinhalten, können möglicherweise einen Teil der Kosten erstatten. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn einer Therapie bezüglich einer eventuellen Kostenübernahme oder -beteiligung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

GIBT ES VORTEILE ALS SELBSTZAHLER?

Ja, Selbstzahler haben einige Vorteile:

  • Klienten erhalten kurzfristig einen Therapieplatz, da die Therapie von der Kasse nicht genehmigt werden muss und somit das Verwaltungsprozedere entfällt.

  • Klienten sind frei in der Wahl der therapeutischen Methode und nicht begrenzt auf die von der gesetzlichen Krankenkasse unterstützten Richtlinienverfahren.

  • Therapiesitzungen können in der Dauer und Häufigkeit frei gestaltet werden, dies bestimmen die Klienten nach eigenem Bedarf.

  • Es erfolgt keine Datenweitergabe über die Inanspruchnahme einer Therapie und die Diagnosen an die Krankenkasse oder andere Institutionen. Dies kann Vorteile bei dem Abschluss anderer Versicherungen haben, die bei einer heutzutage routinemäßig abgefragten somatischen und psychischen Krankheitsgeschichte oft Anträge ablehnen oder die Kosten erheblich erhöhen.

Im Weiteren:

  • Kosten für eine Psychotherapie sind bei Selbstzahlern als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.

FÄLLT AUF DAS HONORAR FÜR HEILBEHANDLUNGEN AUCH UMSATZSTEUER AN?

Nein. Heilbehandlungen, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt werden, sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Anders ist es wiederum bei der Beratungsleistung im Rahmen eines Coachings, diese ist regulär umsatzsteuerpflichtig.

WIE WERDEN DIE TERMINE VEREINBART?

Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.

WAS IST, WENN EIN TERMIN NICHT EINGEHALTEN WERDEN KANN?

Termine können bis zu 24 Stunden vor Beginn ohne Weiteres abgesagt oder geändert werden. Bei späterer Absage oder Verschiebung fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des Gesamthonorars von EUR 95 an.

IST DIE PRAXIS BARRIEREFREI?

Nein, leider ist die Praxis nicht barrierefrei. Sie befindet sich im 6. Obergeschoss und der Aufzug fährt bis in das 5. Obergeschoss.

IST DIE PRAXIS MIT DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN GUT ERREICHBAR?

Ja, die Praxis ist fußläufig 700 m vom Mainzer Hauptbahnhof entfernt.

WIE SIND DIE PARKMÖGLICHKEITEN IN DER NÄHE DER PRAXIS?

Die freien Parkmöglichkeiten auf den Straßen rund um die Praxis sind recht begrenzt. Es gibt jedoch zwei Parkhäuser, die nur wenige Gehminuten von der Praxis entfernt sind:

  • Parkhaus Bleiche, Balthasar-Maler-Gasse, 55116 Mainz (Entfernung: 350 m)

  • Tiefgarage Bonifazius-Türme, Bonifaziusstraße, 55118 Mainz (Entfernung: 400 m)

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